Rechtsschutz gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

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Rechtsschutz gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat auf Beschwerde einer Telekom-Beamtin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurückverwiesen. Der Ausschluss vorläufigen Rechtschutzes bei Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen wurde dabei als Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG bezeichnet.

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