Oberverwaltungsgericht NRW stellt fest: Abbruch der Beförderungsrunden für die Jahre 2016ff rechtswidrig

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Oberverwaltungsgericht NRW stellt fest: Abbruch der Beförderungsrunden für die Jahre 2016ff rechtswidrig

Eine weiter Entscheidung der OVG NRW. Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 25.01.2022, wird der DTAG aufgegeben das streitbefangene Stellenbesetzungsverfahren fortzuführen. Die bereits hier veröffentlichet Entscheidung vom 18.01.2022, wird ab Blatt 9 umfänglich zitiert.


Lesenswerte Gerichtsentscheidung. Alle Begründungsversuche der DTAG die den Abbruch der Beförderungsrunde rechtfertigen sollten, hielten der gerichtlichen Überprüfung nicht stand.


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