Nach 6 Jahren Rechtsstreit: Schadenersatz wegen ausgebliebener Beförderung

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Nach 6 Jahren Rechtsstreit: Schadenersatz wegen ausgebliebener Beförderung

Der betroffene Kollege kann sich nun im Ruhestand über eine üppige Pensionsaufbesserung freuen. Mit dem Urteil vom 14. Juli 2021 stellt das Verwaltungsgericht Stuttgart fest: Die Beklagte wird unter Aufhebung der Verfügung vom 12.09.2017 verpflichtet, den Kläger dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als wäre er am 01.05.2015 zum Postamtsrat (A 12) ernannt worden.

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