Im Kern geht es beim "BBVANPÄNDG 2021/2022" darum, für angemessene Bezüge zu sorgen. Erwartungsgemäß orientiert man sich am Tarifabschluss für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vom 25. Oktober 2020. Demnach ist zum 1. April 2021 eine Anhebung um 1,2 Prozent vorgesehen. Eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent soll zum 1. April 2022 erfolgen. Dabei berücksichtigte man bereits den obligatorischen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage.
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Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022
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