Die letzte noch notwendige Formalität zur Verlängerung des Engagierten Ruhestands über 2020 hinaus wurde heute (09.12.2020) mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt erledigt. Nach der Verkündung tritt das Gesetz somit am 10.12.2020 in Kraft.
Die Zurruhesetzungsunterlagen zum Ablauf des 31.01.2021 können somit ab dem 10.12. an die Beamtinnen und Beamten versendet werden, welche die Voraussetzungen für den Engagierten Ruhestand zu diesem Termin erfüllen.
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Lange ersehnt: Verlängerung der gesetzlichen Regelung zum Engagierten Ruhestand in trockenen Tüchern…
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