(1) Die proT-in kann dem Mitglied als freiwillige Leistung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Rechtsberatung und Rechtsschutz bei satzungsgemäßer Beitragsleistung gewähren bei Streitigkeiten aus gewerkschaftlicher Tätigkeit, aus dem Arbeitsverhältnis, aus der Betriebsverfassung, aus der Mitbestimmung, aus der Sozialversicherung, in Versorgungs- und Sozialhilfesachen, aus dem Einkommenssteuer- und Aufenthaltsrecht, soweit ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht.
(2) Ehegatten, Kindern und Eltern verstorbener Mitglieder kann Rechtsberatung und/oder Rechtsschutz gewährt werden für Streitigkeiten aus Absatz 1, wenn auch das Mitglied eine Rechtsberatung erhalten hätte.
(3) Für die aus organisatorischer und agitatorischer Tätigkeit entstehenden Rechtsberatungs- und Rechtsschutzfälle besteht keine Karenzzeit. In allen anderen Fällen ist für eine Rechtsberatung eine Beitragsleistung von drei Monaten erforderlich. Ausnahmen können nur durch Beschluss des erweiterten Bundesvorstandes zugelassen werden.
(4) Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz sind unter Vorlage des Mitgliedsausweises beim erweiterten Bundesvorstand einzureichen. Dieser entscheidet über den Antrag. Mit Bewilligung des Rechtsschutzes kann die proT-in auf besonderen Beschluss des erweiterten Bundesvorstandes zusätzlich die Kosten eines eventuellen Rechtsstreites zum Teil oder zur Gänze übernehmen, soweit hierfür besondere Gründe vorliegen. Dieser zusätzlich bewilligte Rechtsschutz kann zurückgezogen werden, wenn das Mitglied unwahre Angaben gemacht oder wissentlich Tatsachen verschwiegen hat, die Prozessführung behindert oder die Gründe für die Rechtsschutzgewährung weggefallen sind. In solchen Fällen hat das Mitglied die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Wird ein Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des erweiterten Bundesvorstandes fortgeführt, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten.
(5) Die vom erweiterten Bundesvorstand mit der Rechtsberatung und Prozessvertretung Beauftragten sind zur Prozessvertretung vor den Gerichten für Arbeitssachen und den Gerichten für Sozialgerichtsbarkeit sowie den Verwaltungs- und Finanzgerichten befugt, soweit dies nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen zulässig ist. Ist dies nicht der Fall oder erscheint es dem erweiterten Bundesvorstand dringend geboten, so kann dieser zur Prozessvertretung einen zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen oder das Recht zur Beauftragung an den geschäftsführenden Bundesvorstand delegieren.
Weitere Einzelheiten der Gewährung von Rechtsberatung und Rechtsschutz werden durch Richtlinien des erweiterten Bundesvorstandes geregelt.
§ 19 Rechtsberatung und Rechtsschutz
Satzung der proT-in
Gehe zu
- Öffentlicher Bereich
- ↳ Nachrichten (Archiv)
- ↳ Über proT-in
- ↳ proT-in Satzung
- ↳ proT-in Datenbank Gerichtsentscheidungen
- ↳ Abkürzungsverzeichnis / Glossar
- ↳ Juristisches Handwerkzeug
- ↳ Datenschutz
- ↳ Branchenmuseum
- ↳ Betriebsratswahlen
- ↳ Künstliche Intelligenz (KI & Co.)
- Betriebsübergreifende Themen
- ↳ Bundesvorstand
- ↳ Regionalverwaltungen
- ↳ Informationen für Mitglieder
- ↳ Downloads proT-in Drucksachen
- ↳ Informationen für schwerbehinderte Beschäftigte, über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
- ↳ Betriebsübergänge usw.
- ↳ Lohnsteuer / Einkommensteuer
- ↳ Betriebsratsarbeit
- ↳ Informationen für Pensionäre und Rentner
- ↳ Wissenswertes und Nützliches
- ↳ Aktuelle und archivierte Jobangebote
- ↳ Fragen & Antworten
- ↳ Keine passende Antwort gefunden?
- ↳ Abfindungen
- ↳ Abordnungen
- ↳ Allgemeine Fragen und Sonstiges
- ↳ Altersteilzeit
- ↳ Amtsangemessene Beschäftigung
- ↳ Arbeitnehmerüberlassung
- ↳ Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag
- ↳ Arbeitszeit
- ↳ Betriebsrat, Betriebsversammlungen, Wahlen
- ↳ Betriebsübergänge
- ↳ Beurlaubung: UoB, UoL, ISB...
- ↳ Beurteilung, Beförderung
- ↳ Datenschutz
- ↳ Fragen unserer (zukünftigen) Rentner und Pensionäre
- ↳ Krankheit/Dienstunfähigkeit
- ↳ Kündigung/Kündigungsschutz
- ↳ Nebentätigkeiten
- ↳ Reisekosten/Pendlerentschädigung
- ↳ Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung
- ↳ Teilzeitbeschäftigung
- ↳ Telekommitarbeiter bei der BA und den ARGEn
- ↳ TV Ratio
- ↳ Übertragung eines Dienstpostens
- ↳ Umsetzung
- ↳ Urlaub, Urlaubsabgeltung
- ↳ Versetzung
- ↳ JOB (ehemals TPS, Vivento)
- ↳ Vorruhestand für Beamte ab 55
- ↳ Wahlen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertr., Aufsichtsrat...)
- ↳ Zuweisung
- ↳ Infos für Arbeitnehmer bei der DTAG
- ↳ Infos für Beamte bei der DTAG
- Betriebsspezifische Informationen
- ↳ Job Opportunities & Business Projects (JOB) vormals TPS, Vivento
- ↳ Deutsche Telekom Direktvertrieb und Beratung (DTDB)
- ↳ Deutsche Telekom Kundenservice GmbH (DTKS)
- ↳ Deutsche Telekom Technik GmbH (DT Technik ), vormals Netzproduktion
- ↳ Deutsche Telekom Technischer Service GmbH (DTTS)
- ↳ Head Office T-Home (HOTH)
- ↳ PBM-NL
- ↳ Nokia Solutions and Networks Services GmbH & Co KG (NSN S)
- ↳ One Company und Telekom Deutschland
- ↳ Personal Service Telekom (PST), jetzt HR Business Services (HBS)
- ↳ TELDAS service center management GmbH
- ↳ T-Systems
- ↳ Vivento Customer Services GmbH (VCS)
- ↳ majorel (vormals arvato, VCS, KNL Spezial)
- ↳ BPR (Business Projekts), vormals Vivento Business Service (VBS), vormals CCBP
- ↳ Deutsche Telekom Group Business Security (GBS)
- ↳ Bundesagentur für Arbeit (BA) und ARGEn
- ↳ Deutsche Telekom Geschäftskunden (DTGK)
- ↳ Zollverwaltungen (BMF)
- ↳ Telekom Service-Gesellschaften
- ↳ Walter services
- ↳ DTAG-CSH
- ↳ Deutsche Telekom IT GmbH (DT IT)
- ↳ Deutsche Telekom Services Europe (DTSE)
- ↳ Telekom Project Management (TPM)
- ↳ ISS Communikation GmbH (ehemals auch TPS-BES und Strabag PFS aus DeTeImmo)