Engagierter Ruhestand 2022 - Versorgungsinformationen

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Engagierter Ruhestand 2022 - Versorgungsinformationen

Das Rennen ist eröffnet. Die Beauftragung einer Versorgungsinformation zum ER wurde zeitlich und mengenmäßig limitiert. Wer eine Berechnung benötigt, sollte den Antrag nun zügig stellen...

Weitere Informationen und Hinweise zur Beauftragung

Zur Diskussion zum Thema im Mitgliederforum...

Service für unsere Mitglieder
  • Kontrollberechnungen der Auskünfte des Versorgungsservice
  • Berechnungen für verschiedene Varianten wie Erreichen der Regelpensionsgrenze, Vorruhestand, Dienstunfähigkeit etc. und
  • grafische Darstellung.
Wenn Ihnen der Bescheid vom Versorgungsservice bereits vorliegt, senden Sie diesen bitte an mitgliederservice@prot-in.de oder per Fax an 02751/4080884. Wenn es sich um eine ältere Berechnung handelt, kontrollieren Sie bitte, ob die Angaben zu Besoldungsgruppe, Kindergeldbezug usw. noch aktuell sind. Beachten Sie auch die folgenden Hinweise:
Hinweis zu Renten-Zeiten
Wenn Sie Rentenversicherungsansprüche hatten oder haben, erhalten sie vermutlich regelmäßig Post von der Rentenversicherung. Oft werden diese Ansprüche, die nicht nur einen Einfluss auf direkte Rentenzahlungen, sondern auch auf Ausgleichszulagen bei Dienstunfähigkeit, die Anrechnung der „Gesamtarbeitszeit“ usw. haben übersehen. Wir benötigen die Angabe der Höhe der zu zukünftigen Regelaltersrente, die man aus der >Renteninformation< ersehen kann und die Summe der Anzahl der rentenversicherungspflichtigen Monate, die man der >Rentenauskunft unter der Überschrift Monate für die Wartezeit< entnehmen kann. Darüber hinaus auch die komplette Aufstellung der rentenversicherungspflichtigen Zeiträume, damit wir prüfen können, ob und in welchem Umfang diese bereits in der Versorgungsberechnung erfasst wurden. Falls Ihnen diese Dokumente nicht vorliegen, können Sie dieses sehr einfach online beantragen: www.eservice-drv.de

Hinweis zu Kindererziehungszeiten
Bitte geben sie zusätzlich die Geburtsdaten Ihrer Kinder an und jeweils, ob Kindergeldanspruch/ Anspruch auf Familienzuschlag (ggf. bis zu welchen Datum) besteht. Bitte erläutern Sie bei der Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag, welche Zeiten ggf. bei welchem Erziehungsberechtigten anzurechnen sind. In den aktuellen Berechnungen der BAnstPT werden normalerweise die seit 2020 geltenden neuen Regelungen bereits berücksichtigt, zur Kontrolle wäre dennoch ein entsprechender Hinweis hilfreich.

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