Gesetzesänderung zum Engagierter Ruhestand verzögert sich weiter
Theoretisch ist es eine beschlossene Sache, dass der engagierte Ruhestand (ER) verlängert wird. Praktisch hapert es aktuell an einer Formsache: Für die Rechtskräftigkeit muss der § 4 Absatz 1 „Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgenunternehmen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das geschah bislang nicht, weil die Unterschrift vom Bundespräsidenten fehlt. Dieser Akt wird derzeit indirekt ausgebremst.
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Engagierter Ruhestand - Verlängerung bis 2024
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