Auch wir stehen vor der Herausforderung, organisatorische und wiederkehrende Abläufe des Alltags unter erschwerten Bedingungen zukunftsorientiert auszurichten.
Denn auch zukünftig ist nicht ausgeschlossen, dass wir - wie alle anderen Organisationen und Vereine - aufgrund externer Umstände gezwungen sein könnten, auf die gewohnten Präsenzversammlungen und -Sitzungen zu verzichten. Dennoch muss es selbstverständlich Möglichkeiten geben Mitgliederrechte ausüben zu können.
Deshalb wurden in die Satzung der
proT-in zusätzliche Regelungen zur Durchführung von virtuelle Sitzungen und Versammlungen aufgenommen. Durch Beschluss des Erweiterten Bundesvorstands am 07.08.2020 wurde unsere Satzung angepasst bzw. erweitert. Nach Prüfung durch das zuständige Registergericht wurde die notarielle Eintragung bestätigt und im Vereinsregister erfasst.
Daher wurden §§ 11 bis 14c erweitert, in Zukunft können Sitzungen des des erweiterten Bundesvorstandes / geschäftsführenden Bundesvorstandes sowie die Bundesdelegiertenkonferenz und die Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung real
oder virtuell durchgeführt werden.
Wie dies genau ablaufen kann regelt nun ein neuer Absatz in § 16:
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Satzung § 16 (3) Virtuelle Bundesdelegiertenkonferenz und virtuelle Mitgliederversammlung der Regional- bzw. Ortsverwaltung (Onlineverfahren) Bundesdelegiertenkonferenzen und die Mitgliederversammlungen der Regional- bzw. Ortsverwaltung (im Weiteren „Versammlungen“) können real oder virtuell (d.h. mit z.B. internetzgestützten Kommunikationsmedien) durchgeführt werden.
Über die Art der Durchführung entscheidet der erweiterte Bundesvorstand.
Mit der Einladung zu der jeweiligen Versammlung werden die teilnehmenden Mitglieder rechtzeitig über die Art der Durchführung informiert. Versammlungen erfolgen entweder real oder virtuell in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangskennwort zugänglichen Bereich.
Im Onlineverfahren werden jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangsdaten mit einer gesonderten Email vor der Versammlung bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der Email an die letzte dem Vorstand bekannt gegeben Email-Adresse des jeweiligen Mitglieds. Mitglieder, die über keine Email-Adresse verfügen, erhalten die Zugangsdaten per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes drei Tage vor der Versammlung. Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und Zugangsdaten keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.
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