Gerichtsentscheidungen gegen die Versetzung nach TPS-BPR

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Gerichtsentscheidungen gegen die Versetzung nach TPS-BPR

Telekom Placement Services- Business Projekts
Viele Telekom-Beamte wurden – tendenziell abhängig vom vorhergehenden Dienstort – nach Köln (bzw. nach Umzug jetzt Brühl) oder Darmstadt versetzt, um dort theoretisch spektakulär klingende, aber praktisch inhaltsleere Projektarbeiten zu übernehmen. Nicht nur der zweifelhafte Nutzen der übertragenen Aufgaben führt bei den Betroffenen und außenstehenden Beobachtern zur Einschätzung, dass es sich bei den Organisationsmaßnahmen um ein verdecktes Druckmittel im Sinne des beschleunigten Personalabbaus handelt. Denn die umstrittenen Versetzungen münden auffallend oft in der Beantragung des Vorruhestands oder in einer Pensionierung wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit.

Trotz Kritik von diversen Seiten hält die DTAG auch gegenwärtig an den Versetzungen fest, die von den bisher Betroffenen kaum abgewendet werden konnten. Denn die DTAG beharrt regelmäßig auf die Durchführung der Maßnahme. Gleichzeitig verwiesen die Verwaltungsgerichte bei diesbezüglichen Verfahren lediglich darauf, dass die Organisationshoheit bei den Behörden liege und den Gerichten diesbezüglich die Hände gebunden seien. Dementsprechend negativ gingen viele Beschlüsse für die Beamten aus, die sich rechtlich zur Wehr setzten. Wir hoffen, dass die nachstehend aufgeführten Gerichtsentscheidungen zur Trendwende führen. Bitte anklicken und Kommentare lesen:

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