(1) Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung zu wählen und gewählt zu werden sowie in den Organen der proT-in mitzuwirken und insbesondere in allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten seine Meinung frei zu äußern.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten.