(1) Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung zu wählen und gewählt zu werden sowie in den Organen der proT-in mitzuwirken und insbesondere in allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten seine Meinung frei zu äußern.

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten.