Verwaltungsgericht Bayreuth teilt kräftig an die DTAG aus:
Das bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte die Vorentscheidung im einstweiligen Rechtsschutz: Anspruch des Klägers auf amtsgemäße Beschäftigung, gegebenenfalls durch Rückführung zum Mutterkonzern DTAG. Ferner wurde die Telekom AG verpflichtet dem Kläger die Teilnahme an allen in Betracht kommenden Stellenausschreibungsverfahren zu ermöglichen!
Das Gericht hat erfasst, worum es dabei geht:
Vor allem kann ihn der Dienstherrn nicht auf Dauer zur Untätigkeit verdammen oder mit Pseudobeschäftigungen gängeln, wenn er nach einer Zeitspanne, in der er durchaus mit der Versetzung zur Qualifizierungs- und Neuorientierungseinheit "Vivento" einverstanden war - beziehungsweise in der er sich nicht dagegen zur Wehr gesetzt hatte - wieder eine amtsangemessene Beschäftigung und die Zuweisung eines entsprechenden funktionellen Amtes oder einer solchen Beschäftigungsarbeitsstelle fordert. In diesem Fall geht es nicht an, dass sich der Dienstherr auf die Bestandskraft der Versetzung zu "Vivento" beruft...