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proT-info September 2010 erschienen  

proT-info September 2010, die aktuelle Ausgabe des proT-in Informationsmagazins liegt zum Download bereit.
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Tätigkeitszuweisungen bei VCS  

Es geht wieder los: Beamte sollen "dauerhaft" nach VCS
Infos zur neuen Anhörungswelle
proT-info Sondernewsletter NSN Services August 2010  

Infos für NSN Services Mitarbeiter

Der proT-info Sondernewsletter August 2010 mit interessanten Them für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nokia Siemens Networks Services GmbH & Co. KG liegt hier zum Download bereit.

Wichtige Infos zu den Arbeitsverträgen der NSN Services Mitarbeiter im Mitgliederbereich. Bitte hier klicken.
DTAG Beamte erhalten neue "untere" Dienstherren  

DTAGBefugAnO am 29.07.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die lange überfälligen Änderungen der "Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG" führten zur "Anordnung über dienstrechtliche Befugnisse für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO)". Auch Vivento wurde jetzt bedacht... Weitere Infos: bitte hier klicken.
Keine Übertragung des abstrakten Funktionsamtes bei VCS!  

Suggestivanhörung zur VCS-Tätigkeitszuweisung
In letzter Zeit mehren sich Formulierungen in Anhörungen, wonach ein abstrakter Aufgabenkreis in der Funktion als "xxx" bei VCS übertragen wird.
Rechtsanwalt Christian Loh erläutert: Bitte hier klicken.
Projekt Megaplan  

VCS will Megaplan-Tätigkeiten an sich reißen
Auf der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten ist man bei VCS auf "Megaplan" gestoßen. Infos und Berichte dazu finden Sie hier.
Betriebsratswahlen 2010: Aktuelle Ergebnisse  

19.05.2010: proT-in zweitstärkste Fraktion im NSN S Betriebsrat
Erstmalig traten unsere Kandidaten zur Betriebsratswahl bei der Nokia Siemens Networks Services GmbH&Co. KG an und erreichten auf Anhieb ein sehr passables Ergebnis: 3 von 17 Betriebsratsmandate stellt die proT-in Liste in Zukunft.
Von den insgesamt 880 gültigen Stimmen entfielen 662 auf die Liste verdi, 187 auf die Liste proT-in und 31 auf die Liste der DPVKom. Rechnerisch fehlten uns lediglich drei Stimmen an einem weiteren Mandat.
Herzlichen Glückwunsch an Antje Schlaud und ihre "Mannschaft"!
20.05.2010: proT-in zweitstärkste Fraktion im ZTNM Betriebsrat
Ebenfalls zum ersten Mal hatte der Kollege Harald Vögele sich zur Wahl gestellt und erhielt mit der von ihm angefügten proT-in Liste mehr Stimmen als die DPVKom und die CGPT. Herzlichen Glückwunsch auch hier!
20.05.2010: proT-in stärkste (Beamten)/zweitstärkste(Arbeitnehmer) Fraktion im Vivento Betriebsrat
Der zukünftige Betriebsrat - im mittlerweile sehr zusammengeschrumpften Betrieb Vivento - besteht wegen der gesetzlichen Regelungen aus zwei Gruppen: Beamte und Arbeitnehmer haben somit getrennt gewählt. Das Ergebnis (bei einer sehr schlechten Wahlbeteilugung!) führt zu einer proT-in Mehrheit der Betriebsräte bei den Beamten (6 von 11) und zu einem Betriebsratsmandat (von insgesamt 8) bei den Arbeitnehmern.
Auch hier gratulieren wir ganz herzlich zum Erfolg!
PBM-NL: Beschäftigte fordern gewählten Betriebsrat  

+++Kammertermin 26. Mai 2010: Entscheidung soll am 23. Juni 2010 gefallen. Update 05.07.: Gerichtsentscheidung und Kommentare usw.: bitte hier klicken.+++

PBM-NL: Beschäftigte fordern selbst gewählten Betriebsrat
Bei Personalmaßnahmen, bei denen die Beteiligung des jeweiligen Betriebsrats erforderlich ist, muss auch ein von den betroffenen Beschäftigten demokratisch legitimiertes Gremium beteiligt werden.
„Eine ordnungsgemäße Mitbestimmung erfordert aber nicht die Beteiligung irgendeines Betriebsrates oder Personalrates, sondern gerade eines solchen Betriebsrats, der von den Beschäftigten, die er in
ihren personellen Angelegenheiten zu vertreten hat, hinreichend legitimiert ist, also gewählt worden ist“, so VG Frankfurt am Main AZ.: 9 L 1667/08, Beschluss vom 03.09.08.
Die Feststellung aber, dass ein bei der PBM-NL beschäftigter Mitarbeiter seiner verfassungsgemäßen Wahlrechte beraubt ist, wirft grundsätzliche Fragen in der Betriebsratstruktur der Telekom auf.
Gegenwärtig ist weiterhin davon auszugehen, dass – ungeachtet weiterer Gegenargumente – alle Versetzungen, Tätigkeitszuweisungen, Abordnungen usw. aufgrund dieses Missstandes nicht rechtskonform sind.
OVG NRW: Auch die neuen VCS- Zuweisungen sind Flops  

Das OVG NRW bezeichnet die personalpolitischen Probleme der Telekom als "hausgemacht"
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW erläutert detailliert, warum auch die Tätigkeitszuweisungen der Telekom nach dem neuem Strickmuster nicht rechtskonform sind. Lesen Sie die Gerichtsentscheidungen und unsere Kommentare.
Neue Variante der VCS-Einverständniserklärung  

Beschäftigung bei der VCS GmbH von der Unterzeichnung einer Einverständniserklärung abhängig
In dem in unserer Kommentierung angeführten Begleitschreiben wird geäußert, dass die Weiterbeschäftigung bei der VCS GmbH von der Unterzeichnung der mit diesem Schreiben versendeten Einverständniserklärung abhängig ist. Das Resultat dieser "Drohung" haben einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Gerichtsweg sogar erstreiten müssen. Wenn das doch vorher bekannt gewesen wäre! Zumindest ist durch diese Erklärung der VCS GmbH jetzt der einfache Weg für nachfolgende Fälle geebnet! In Zukunft könnte man sich bei der Nicht-Einverständnis zu einer Tätigkeitszuweisung den Widerspruchs- und Klageweg demzufolge ersparen, wenn man von vorneherein erklärt die hier geforderte Einverständniserklärung nicht zu unterzeichnen...bitte hier klicken und weiterlesen.
The same procedure as every year  

Das Transfermanagement der Vivento: ohne neuen Ideen aber wieder einmal mit alten Missverständnissen
Kommentar zum Schreiben (Ende März 2010) der Vivento: Wieder einmal...
Ehemalige VIS-Mitarbeiter Frist 31.03. beachten!  

Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke in Kraft
Am 01.10.2009 trat der "Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke und zur Übernahme von Nachwuchskräften" - nicht zu verwechseln mit dem Tarifvertrag Beschäftigungsbündnis (TV BB) von 2004 - in Kraft. Er regelt, grob gesagt, die Situation der Mitarbeiter, die nach der Ausbildung erst zu Vivento Interim Services (VIS) kommen und dann zu einer der unterzeichnenden Gesellschaften (Deutsche Telekom AG (inkl. DTGK), DTNP, DTTS, DTKS, TSG, TMD, TS ES, DeTeAccounting, Active Billing GmbH und DeTeFleetServices GmbH).
Die "Beschäftigungsbrücke" findet Anwendung, d.h. die Anlage 3 zu den jeweiligen ETVs (z.B. DT NP) "Besondere Einstellungsbedingungen für Neueinstellungen gemäß der Vereinbarung zur Beschäftigungsbrücke und zur Übernahme von Auszubildenden vom 20. Juni 2007" kommt, allerdings positiv modifiziert (weniger Abschlag für die Neueingestellten), zur Anwendung: Die Einstellung erfolgt knapper unterhalb der Bandgrenze.
Angesprochen wird auch, dass die ehemaligen Auszubildenden der DTAG, die nach einer Beschäftigung bei VIS (Beginn innerhalb dreier Monate nach Ausbildungsende) in einem Konzernunternehmen eingestellt werden (innerhalb eines Monats nach Ausscheiden bei der VIS) , im Wesentlichen denen gleichgestellt werden, die sofort nach der Ausbildung eingestellt werden. Allerdings sollte man als Betroffener bis 31.03.2010 einen Antrag zur Anerkennung der Zeiten bei der VIS stellen.
Termin beim Bundesverfassungsgericht in Sichtweite  

Wegfall des "Weihnachtsgeldes" wird verfassungsrechtlich geprüft

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf der Übersichtsmitteilung "über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2010 unter anderem zu entscheiden" unserer Thematik immerhin gegenwärtig den 6. Platz (von 27) eingeräumt.

In der Übersicht fasst das Bundesverfassungsgericht kurz zusammen, worum es bei diesem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts geht: Wegfall der Sonderzahlung für Beamte der Postnachfolgeunternehmen - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage, ob § 10 Abs. 1 und 2 PostPersRG i.d.F. des Art. 1 Nr. 5 Buchst. a des Ersten Gesetzes zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes vom 9. November 2004 (BGBl I S. 2774) mit Art. 3 Abs. 1, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 und Art. 143b Abs. 1 und 3 GG unvereinbar und nichtig ist.

Anzumerken ist jedoch, dass die seit letztem Jahr zusätzlich aufgekommene Problematik der Minderung der Besoldung der PNU-Beamten auf Grund der Änderung des Bundesbesoldungsgestzes (noch) nicht auf dem Plan steht.
Jetzt Widerspruch gegen Besoldungsminderung einlegen!  

Und proT-in bewegt sie doch!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
leider war es - mal wieder - notwendig, dass Ihr unter Mithilfe der proT-in unsere Gerichte landauf - landab einschaltet, um Selbstverständlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber Deutschen Telekom AG durchzuboxen.
Was wir gegenüber der Telekom schon von Anfang an gefordert haben, wird nun endlich umgesetzt: Die Widerspruchsverfahren gegen die Minderung der Besoldung (infolge von § 78 Bundesbesoldungsgesetz) werden bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von der Deutschen Telekom AG ruhend gestellt!
Jetzt ist auch für den noch zögerlichen Kollegen der Weg frei, seinen Widerspruch gegen die Besoldungsminderung einzulegen, ohne Gefahr zu laufen, dass er diesen direkt vor dem Verwaltungsgericht weiter durchdrücken muss. Ausführliche Infos, Musterschreiben und Infobroschüre zum Downloaden hier im Mitgliederbereich unseres Internetauftritts.
Nicht einpacken - anpacken!
Personalumbau Telekom Deutschland GmbH durch Viventokräfte  

Personalumbau zur Telekom Deutschland GmbH wird demnächst von Vivento-Kräften gestemmt
Durch die Umstrukturierungen zur Telekom Deutschland GmbH (Arbeitsname) kommt viel Arbeit auf den PST (Personal Service Telekom) zu. Mit 22.000 „konzerninternen Neuplatzierungen“, d.h. wohl Arbeitsplatzübergängen durch Betriebsübergänge und neuen Zuweisungen usw. rechnet PST-Chef Joachim Bauss, 3.000 davon zum 01. Januar. Dabei sollen nach seiner Aussage (Interview im Info PST) Vivento-Kräfte helfen. Neben den neuen Anforderungen sei sonst das Tagesgeschäft nicht zu schaffen, so Bauss sinngemäß.
arvato services Erfurt spaltet sich  

arvato services Erfurt spaltet sich
Vor der Einigungsstelle fanden die Betriebsparteien am 27.11.2009 den Kompromiss, den arvato services-Betrieb Erfurt in zwei eigenständige Betriebe aufzuspalten: Back-Office und Service-Center Telekommunikation. Ersterer zieht von den Räumlichkeiten um eine Hausnummer um. Durch diese Neuerung mit der entsprechenden inhaltlichen Spezialisierung erhofft man sich einen "wichtigen Beitrag zur Qualitäts- und Produktivitätssteigerung", so heißt es in der Mitteilung an die betroffenen Arbeitnehmer. Betriebsbedingte Entlassungen bis 31.12.2010 sind ausgeschlossen.
Beamte in UoB: Klausel im Arbeitsvertrag beachten!  

Update 19.11.2009: Text der Gerichtsentscheidung liegt vor. Bitte hier klicken.
Tarifliche Bezugnahmeklausel auch bei beurlaubten Telekom-Beamten
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn vom 14.10.2009 finden auch bei Telekom-Beamten, welche beurlaubt sind und einen Arbeitsvertrag mit einer Service-Gesellschaft abgeschlossen haben, auch weiterhin die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG Anwendung, sofern eine kleine dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag enthalten ist.
Dies bedeutet, dass die besseren Arbeitsbedingungen, wie z. B. 34-h-Woche statt 38-h-Woche, keine Entgeltherabsenkung u.s.w. auch künftig bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.
Aktuelle Meldungen  

Die Uhren in Bayern ticken manchmal anders...
Dauerhafte Zuweisungen nach VCS werden vom Bayerischen Gerichten manchmal als rechtmäßig angesehen, dann wieder nicht, dann wieder doch...

Lesen Sie hier den Kommentar von Rechtsanwalt Klaus H. Höwekamp

arvarto: Neue Bezahlung soll sich am Mindestlohn orientieren
Den Beschäftigten der arvato services Chemnitz GmbH werden neue Arbeitsverträge "angeboten". Die Bezahlung soll sich demnächst am Mindestlohn orientieren.
Weil sie sich zur Unterschrift genötigt fühlen, betrachten die Betroffenen dieses als "unmoralisches Angebot"!
Bitte hier klicken und weiterlesen!

Hinweis zur Telekom-Aktionärshauptversammlung am 19. November 2009 Bitte hier klicken.

Widerspruch gegen Besoldungsänderung
Gesetze, Ausführungsbestimmungen, Infos und Musterschreiben
Update 16.10.2009: Widerspruch zurücknehmen? Nein danke! Bitte hier klicken.

VCS fordert Unterschrift unter Einverständniserklärung
Globale Datenfreigabe soll angeblich für die Abrechnung der Arbeitsleistung notwendig sein. Bitte hier weiterlesen.

Deutliche Worte des Bundesverwaltungsgerichts an die DTAG
Das Bundesverwaltungsgericht findet erneut deutliche Worte zum Umgang der DTAG mit ihren Mitarbeitern: "Diese gleichsam hausgemachten Probleme sind rechtlich unbeachtliche Folgen einer Personalplanung, die den Bestand an Beamten und deren verfassungsrechtlich geschützten Rechtsstatus nicht hinreichend berücksichtigt hat." Der Personalüberhang an Beamten steht an sich schon im Gegensatz zur Rechtsordnung!"
Bitte hier hier klicken und weiterlesen.

Fristensache Altersteilzeit
Bitte beachten: Altersteilzeitregelung läuft aus!

"One Company": Zuordnung der 5.400 T-Mobile Mitarbeiter wird geprüft
Der Betriebsrat von T-Mobile International meldet bezüglich der Verhandlungen am 30. September, dass das Umsetzungsteam (Betriebsrats- und Arbeitgebervertreter) die korrekte Zuordnung von Mitarbeitern in der neuen "Telekom Deutschland" behandelt hat.
Die Mitarbeiter, die nun von den Vorgesetzten über Stelle, WAZ und Entgelt bei der "Zielorganisation" informiert werden, mögen dies bitte genau auf Übereinstimmung mit den bisherigen Daten kontrollieren.
Bis 15. Oktober muss der Betriebsrat endgültig zustimmen, deshalb bittet der Betriebsrat darum, dass Zweifel oder Fragen, die aufgrund der Mitteilung durch den Vorgsetzten aufkommen bis 09. Oktober an den Betriebsrat gemeldet werden. Mitglieder der proT-in sollten sich ggfs. über die persönlichen Konsequenzen durch den den Mitgliederservice informieren lassen.
proT-in erstreitet Grundrecht  

Warum hat der Betriebsrat der DTKS West so eine große Angst vor der proT-in?
Die Frage bleibt offen, auch wenn sie hier klicken und weiterlesen.
Aktuelle Mitgliederinfos  

Bundesagentur für Arbeit: Rückernennung bei Versetzung Bitte hier klicken und weiterlesen.

Workshop Transfermanagement September/Oktober 2009
Vivento Mitarbeiteinnen und Mitarbeiter bitte hier klicken und weiterlesen.
PBM-NL Mitarbeiteinnen und Mitarbeiter bitte hier klicken und weiterlesen.

Teldas: Leistungserfassung durch Click-Tool Bitte hier klicken und weiterlesen.

HOTH: CT 2010 Versetzungen im Bereich Controlling Technik Bitte hier klicken und weiterlesen.

HOTH: Interessenausgleich/Sozialplan FC 2010 Bitte hier klicken und weiterlesen.

BAPT: Aufgaben der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Gegenstand einer weiteren FDP-Anfrage Bitte hier klicken und weiterlesen.

PBM-NL: Einverständniserklärung Datenübernahme Vivento Bitte hier klicken und weiterlesen.

Antwort durch PST auf den Widerspruch gegen die Besoldungsänderung nicht ausreichend Bitte hier klicken und weiterlesen.

Dienstaufsichtsbeschwerde über Bundesfinanzminister Bitte hier klicken und weiterlesen.

Neu: Konzernrichtlinie „Einsatz- und Pendlerentschädigung“ Hier anklicken und weiterlesen.

Widerspruch gegen Besoldungsänderung Gesetze, Ausführungsbestimmungen, Infos und Musterschreiben Bitte hier klicken.

Bundesinnenministerium: Broschüre "Öffentlicher Dienst des Bundes" Telekom-Beamte zählen nicht mit Mehr Infos hier.
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Bei Problemen mit der Darstellung oder dem Verfassen von Beiträgen auf unserer Homepage bitte die "Kompatibilitätsansicht" unter "Extras" aktivieren!
Neues Angebot für Mitglieder der proT-in  

Kooperationsvertrag mit dem
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. - BDL
abgeschlossen

Ab dem 01.01.2009 können Mitglieder der proT-in ohne Aufnahmegebühr eine Mitgliedschaft in einem der kooperierenden Lohnsteuerhilfevereine abschließen.

Neuer Bereich im Info-Portal: Lohnsteuer/Einkomensteuer
Bitte hier klicken.
VCS "Dis-"Qualifikationsweisung  

Betrifft Beamte in Vivento und der PBM-NL !
Maßgebliche Verwaltungsgerichte (so z.B. Berlin, Düsseldorf, Lüneburg, Regensburg), die sich mit der dahinterstehenden Rechtsfrage bereits tiefergehender auseinandergesetzt haben, entscheiden bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass die "Weisung zur Qualifikation" nicht rechtskonform ist. Siehe Datenbank Gerichtsentscheidungen.
Update 14.08.2008: Einen Kommentar von Rechtsanwalt Peter Koch zur aktuellen Lage können Sie als Mitglied der proT-in hier lesen.
Bespitzelungsvorwürfe gegen Telekom  

Stellungnahme des Bundesvorstands zu den Bespitzelungsvorwürfen gegen die Telekom. Hier klicken.
Der Betriebsübergang in der aktuellen Rechtsprechung  

Betriebsübergänge sind mittlerweile auch im Telekomkonzern an der Tagesordnung. Rechtsanwalt Rudolf Hahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Autor der von der proT-in herausgegebenen Broschüre.
Hier zum Download klicken.
Haare in der Suppe: Beurlaubung von Beamten  

proT-in Logo
Beurlaubungsangebot an die Beamten der T-Service GMBHs
Die DTAG setzt ihr Vorhaben, Zuweisungen in die "Beurlaubung plus Arbeitsvertrag" umzuwandeln, auf breiter Ebene um. Den Beamten in der DT NP, DT TS und DT KS soll die Beurlaubung schmackhaft gemacht werden. Die Vorteile sollen im geldlichen Bereich liegen: Beim Auseinanderfallen der Beamtenbezüge mit dem Angestelltengehalt wird das höhere ausgezahlt. Des Weiteren wird dargelegt, dass steuerlich ggf. "geringe" Einbußen entstehen könnten.
Allerdings ist zu beachten, dass mit der Beurlaubung gleichzeitig die Versetzung zur PBM-NL verbunden wird, damit dürfte das konkrete Funktionsamt entzogen sein und auch nicht wiederkommen - ein Zustand, der bekanntlich nicht rechtskonform wäre. Außerdem erweist sich der monetäre Vorteil in der Praxis als sehr flüchtig!

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Sonderurlaub nach SUrlV § 13
Mit diesem Link gelangen Sie zu den Infos der DT TS zur angebotenen Beurlaubung.
Mit diesem Link gelangen Sie zu den Infos der DT NP zur angebotenen Beurlaubung.

Sonderdruck Infos zur Geltendmachung von Ansprüchen nach Betriebsübergang hier downloaden.
FAQs zum Thema. Bitte hier anklicken.
Neu über www.proT-in.de erreichbar: Forum Segelsponsor  

Wir begrüßen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IT- Bereiche der Deutschen Telekom AG

Hier gehts zum Forum "Segelsponsor"
Betriebsübergang VTS auf NSN  

Der Betriebsübergang von der Vivento Technical Services GmbH (VTS) auf die Nokia Siemens Networks Services Deutschland GmbH & Co. KG (NSN) steht zum 01.01.2008 an.

VTS informiert ihre Arbeitnehmer und Beamten über die damit verbundenen Folgen… proT-in auch! Zum Download hier klicken.

Update: Weitere Dokumente und Kommentare sind im Mitgliederbereich abgelegt.
Bitte Forum und Umfrage für Beamte beachten!!! Bitte Forum und Umfrage für Beamte beachten!!! Hier klicken!!! Bitte Forum und Umfrage für Beamte beachten!!! Hier klicken!!! Bitte Forum und Umfrage für Beamte beachten!!! Hier klicken!!! Bitte Forum und Umfrage für Beamte beachten!!! Hier klicken!!!
Viventomanagement zeigt sich nachhaltig unbelehrbar  

Nochmal: einmal ist nicht zweimal
TV Ratio: „Lehnt der Arbeitnehmer auch ein zweites zumutbares internes Vermittlungsangebot ab, so ist dies ein wichtiger Grund …, der zur Kündigung führen kann.“ Dieses Mal war es das Arbeitsgericht München, dass die Telekom in diesem Kündigungsschutzprozess darauf hingewiesen hat, wie man zählt: Ein Arbeitsplatzangebot bleibt ein Arbeitsplatzangebot, auch wenn es mehrmals vorgelegt wird. Die außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Klägers wegen angeblichem Verstoß gegen den TV Ratio war unwirksam.
Querschläger zur "Gewerkschaft": Bei § 626 BGB handelt es sich um eine zwingende gesetzliche Regelung, so dass Tarifparteien gar nicht - wie im TV Ratio geschehen - verbindlich bestimmen dürfen, dass selbstgebastelte Gründe eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das Urteil liegt hier zum Download bereit. Bitte hier anklicken.
Update: Vollständiger Text des Urteils liegt jetzt vor.  

Versetzung in Vivento rechtsunwirksam, Kündigung aufgehoben, Abmahnung muss entfernt werden...Nach wie vor versucht das Management der Deutschen Telekom AG auf niederträchtige Art und Weise Mitarbeitern zu kündigen, die nicht bereit sind ihr eigenes Arbeitsverhältnis aufzulösen, indem sie einen Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma unterschreiben.

Die Richter beim Arbeitsgericht Neuruppin gaben der Telekom daraufhin jetzt eine entsprechende Antwort:

1. Die Versetzung in die PSA/Vivento ist rechtsunwirksam.
2. Der Kläger muss entsprechend seiner ehemaligen Tätigkeit und Lohngruppe weiter beschäftigt werden.
3. Die vorausgehende Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden
4. Das Arbeitsverhältnis ist nicht aufgelöst worden. Bitte hier klicken.
Kündigungsschutzklage  

KDG Kündigungswelle: Fristen beachten! Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden! Bitte lassen Sie sich von unseren Juristen beraten!
Beachtenswerte Gerichtsentscheidungen  

Betriebsübergang und Unkündbarkeit
Werden Betriebe oder Betriebsteile veräußert, müssen Arbeitnehmer, die nicht ordentlich kündbar sind (unkündbar), im Unternehmen an anderer Stelle weiter beschäftigt werden, wenn sie Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Eigentümer des Betriebsteils oder Betriebes einlegen. Um dem besonderen Kündigungsschutz eines unkündbaren Arbeitnehmers wirklich Genüge zu tun, muss der Arbeitgeber in diesem Fall gegebenenfalls den betreffenden Arbeitsplatz "freikündigen", um den unkündbaren Arbeitnehmer auf diesen Platz versetzen zu können. Zum vollständigen Urteil bitte hier klicken.

Versetzung einstweilig gestoppt
Dem Kollegen wurde auf Antrag hin einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versetzung von Osnabrück nach Bonn gewährt. Das Gericht hegte Zweifel daran, dass der angesprochene Dienstposten nicht mit einem anderen Beamten besetzt werden könnte. Die vom Antragsteller geltend gemachten Belange wurden nicht hinreichend berücksichtigt. Im Anhörungsbogen hatte der Kollege ohne nähere Darlegung Osnabrück als den gewünschten Arbeitsort angegeben. Zum vollständigen Beschluss bitte hier klicken.

Keine Kürzung des Urlaubsanspruches bei Freistellung
Die Deutsche Telekom AG ist mit ihrem Ansinnen, während der Freistellung willkürlich den Urlaub zu kürzen, endgültig im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln gescheitert. Nach einer so genannten 1/12 Regelung sollten der Kollegin für jeden Freistellungsmonat 2,5 Urlaubstage abgezogen werden. Die Richter haben ausdrücklich keine Revision zugelassen. Zum vollständigen Urteil bitte hier klicken.

Befristete Umsetzung nach CC BP keine amtsgemäße Beschäftigung
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem beschwerdeführenden Kollegen Recht, dass die angegriffene befristete Umsetzung in das Ressort CC BP der Vivento seinen Anspruch auf eine amtsgemäße Beschäftigung verletzt. Damit unterstreicht das Gericht die sich zunehmend durchsetzende Rechtsauffassung, dass jede befristete Weiterführung des rechtswidrigen Zustandes eines Beamten in der Vivento ohne die Übertragung eines amtsgemäßen Funktionsamtes ebenfalls rechtswidrig ist.
Zum vollständigen Beschluss bitte hier klicken.

TV-Ratio rechtswidrig: Kündigungsschutz ausgehebelt
Der klagende Kollege lehnt die Unterzeichnung eines dreiseitigen Vertrages zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der T-Com Zentrale unter Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit der T- Nova ab. Er wird daraufhin nach Vivento versetzt. Das LAG stellt fest, dass die Versetzung eines Arbeitnehmers der Deutschen Telekom AG in die Vivento nicht auf der Grundlage des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts möglich ist. Dieses erlaubt nicht die Zuweisung einer Tätigkeit, die sich nicht als Arbeitsleistung einordnen lässt. Insbesondere kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht per Direktionsrecht verpflichten, an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken. Wörtlich:"Es handelt sich nämlich um eine Versetzung in einem Pseudobetrieb, in welchem dem Arbeitnehmer nur noch die Aufgabe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zukommt." Das Gericht stellt in seiner Begründung fest, dass der TV Ratio gegen den nicht abdingbaren Kernbereiche des Schutzes nach § § 1 und 2 Kündigungsschutzgesetz verstößt.
Zum vollständigen Urteil bitte hier klicken.

Rüge an DTAG berechtigt: Pauschale Beschreibung reicht nicht bei CC BP Einsatz
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte in dem vorliegenden Beschluss lediglich noch über die Verteilung der Kosten zu entscheiden, denn die Umsetzung in das Vivento Ressort CC BP wurde mittlerweile zurückgezogen. Die DTAG hatte das Vorbringen des Antragstellers, dass es für ihn nicht überprüfbar ist, ob es sich um eine amtsangemessene Beschäftigung handeln soll, in dem Verfahren nicht entkräften können. Dieser Umstand und die Rüge des Antragstellers, das ihm nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden ist, führten zur Entscheidung des Gerichts die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen der Telekom aufzuerlegen.
Zum vollständigen Beschluss bitte hier klicken.
Unterwertige Beschäftigung nur befristet zulässig  

Die betroffene Kollegin sollte einer unbefristeten unterwertigen Beschäftigung in Bonn nachgehen. Wie das Aachener Verwaltungsgericht ihr bestätigte, war diese „Versetzungsverfügung“ jedoch offensichtlich rechtswidrig. Das Gericht monierte die nicht nachvollziehbare Ermessensentscheidung, sowie die fehlende Angabe der zeitlichen Begrenzung der unterwertigen Verwendung der klagenden Beamtin. Das Gericht wörtlich: „Die hinreichende Präzisierung der Dauer der unterwertigen Beschäftigung ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Versetzungsverfügung!“

Zum Download der Gerichtsentscheidung bitte hier klicken.
Vivento Betriebsvereinbarung für Beamte rechtswidrig!!  

Gericht stellt fest: Die vom Betriebsrat Vivento abgeschlossene Urlaubs- Betriebsvereinbarung widerspricht gültigem Beamtenrecht!

Schon im ersten Entwurfstadium dieser - speziell auf Vivento zugeschnittenen - Betriebsvereinbarung haben die Betriebsräte der proT-in im Gremium immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Betriebsvereinbarung in der geplanten Form nicht gesetzeskonform ist. Trotzdem wurde sie mit verdi-Mehrheit abgeschlossen! Es kam, wie es kommen musste: Ein dadurch geschädigter Kollege klagte sein Recht erfolgreich ein... Zum Kommentar und Download bitte hier klicken.
Wichtige Terminsache: Anträge auf Altersteilzeit für Beamte  

Geplante Gesetzesänderung: Befristeter Vertauensschutz vorraussichtlich nur für ATZ-Anträge (Teilzeitmodell), die vor 21.03.2007 genehmigt woren sind. Bitte hier anklicken.
proT-info 2/2007  

proTinfo Nr. 2/2007: Informationen und Fakten rund um die Arbeitsbedingungen im Telekom- Konzern. Interessant und wichtig für Arbeitnehmer und Beamte!Zum Downloaden hier klicken!
Das Ende der Vivento?  

Landesarbeitsgericht Berlin: Ohne Änderungsvertrag nach Vivento versetzter Arbeitnehmer ist kein Transfermitarbeiter!
Zum Downloaden der äußerst interessanten Gerichtsentscheidung bitte hier klicken.
Update: Gerichte stoppen Umsetzung nach CC BP  

Verwaltungsgericht Stuttgart. Aktuelle Ergänzung: "Es kann dahinstehen, ob jede Umsetzungsmaßnahme innerhalb von Vivento schon deshalb rechtswidrig ist, weil dieses Unternehmen als solches aus wettbewerbsorientierten Rationalisierungsgründen allein den Zweck hat, überzähliges Personal, für das keine Dienstposten zur Verfügung stehen, aufzufangen und sie allenfalls in kurzzeitigen Beschäftigungen unterzubringen." Der gesamte Beschlusstext kann hier heruntergeladen werden.

Der betroffene Kollege beantragte eine einstweilige Anordnung gegen die Umsetzung zum CC BP UND HATTE DAMIT ERFOLG!!! Wörtlich:"Die Umsetzung ist rechtswidrig, weil sie ein Amt im abstrakt-funktionellen Sinne voraussetzt, es aber an einem solchen fehlt." Der gesamte Beschlusstext kann hier heruntergeladen werden.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg bemängelt das vom Dienstherrn ausgeübte Ermessen. Zwei mal 1,5 Std. Fahrzeit am Tag sind zuviel! Der Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes muss demnach höher bewertet werden, als die dem Gericht nicht plausibel dargelegte Auswahlentscheidung. Bitte hier klicken.

Ebenso stimmte das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem weiteren Verfahren dem Antrag des betroffenen Kollegen auf einstweiligen Rechtsschutz mit bemerkenswerten Begründungen zu. Bitte hier klicken.

Vivento Competence Center Business Projects (CC BP): Ein Thema mit Zündstoff. Schöne Projektnamen, schlechte Büros, fragwürdige Aufgaben...
Zur Diskussion und zur Umfrage im Mitgliederbereich bitte hier klicken.
Bestätigt: Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung!  

Eine Kernaussage des Urteils: Die Beklagte (DTAG) wird verpflichtet, dem Kläger ein amtsangemessenes abstraktes sowie konkretes Funktionsamt zu übertragen. Zum Download hier klicken.
Im Fokus: Urlaub ohne Besoldung (UoB)  

Telekom Beamtinnen und Beamte, die bei VCS eingesetzt sind, sollen beim Betriebsübergang zur walter ComCare GmbH & Co. KG in UoB gehen; Beamtinnen und Beamte der Kabel Deutschland GmbH dürfen aber nach dem Willen der Telekom vorerst nicht zurückkommen.
Die zur Kabel Deutschland beurlaubten Telekom- Beamten werden zurzeit förmlich mit fantasievollen, aber rechtlich aüßerst fragwürdigen Argumentationen bombardiert! Einige hilfreiche Dokumente, Urteile und Handlungsempfehlungen finden proT-in Mitglieder hier.
Update: Verkauf der VCS Callcenter hat begonnen  

Die Standorte der Vivento Customer Services, einer 100% Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, in Aachen, Dresden, Halle, Lübeck und Magdeburg stehen auf dem Einkaufzettel der walter TeleMedien-Gruppe. Wie Telekom berichtet, werden zum 1. Dezember rund 710 Mitarbeiter per Betriebsübergang den Arbeitgeber wechseln.
Betriebsübergänge bieten vielfache Möglichkeiten die Beschäftigungs-Konditionen für die betroffenen Mitarbeiter zu verschlechtern. Wieder einmal empfehlen wir dringend: Keine Unterschrift ohne vorherige Rechtsberatung!
Update: Dokumente und Infos zum Thema im Mitgliederbereich. Bitte hier klicken.
"Hinweisschreiben" an Beamte bei der KDG  

Wieder einmal war offensichtlich der Wunsch der Autor des Schreibens, welches an die beurlaubten Beamtinnen und Beamten bei der Kabel Deutschland versendet wurde. Formulierungen wie z.B. "Für die Telekom besteht allerdings die Möglichkeit, den Widerruf (der Beurlaubung) erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen..." ließen sich locker ergänzen: "Der Beamte hat allerdings die Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen..." und das wird aus unserer Erfahrung einfach nur wieder unnötig teuer für die Telekom! Leider wieder einmal keine faire Information seitens der Telekom und noch weniger faire Angebote! Mehr zum Thema bitte hier klicken.
proT-in bei Vivento Auskunftspersonenwahl erfolgreich  

Herzlichen Dank an alle Wähler, die unseren Kandidaten der proT-in ihr Vertrauen geschenkt haben. Von den insgesamt 35 zu wählenden Auskunftspersonen entfielen allein 13 auf die proT-in!Verdi, DPVKom und CGPT teilen sich die restlichen Plätze.

Allen Auskunftspersonen wünschen wir viel Erfolg bei Ihrem Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen!
Erfolgreich gegen die Versetzung in die Vivento geklagt!  

Der Kläger ist im Juli 2004 in nach der Rückkehr aus UoB (Urlaub ohne Bezüge) in den Betrieb Vivento versetzt worden und hat erst ca. 10 Monate später dagegen geklagt. In dem Urteil wird ausgeführt, dass auch nach dieser langen Zeit das Klagerecht nicht verwirkt ist. Das Urteil ist rechtskräftig. Zum Download hier klicken.
ArbG Berlin 8Ca 27501/06  

Der Kollege war zu einer Kabelgesellschaft beurlaubt und hatte von seinem Rückkehrrecht Gebrauch gemacht. Gegen die Versetzung in die Vivento hatte er erfolgreich geklagt.
Die DTAG wurde verurteilt ihn wieder in seinem alten Tätigkeitsfeld bei seiner alten Niederlassung zu beschäftigen. Das Urteil ist vollstreckbar!
Den vollständigen Beitrag findet Ihr hier klicken
Arbeitsgericht Erfurt 7 Ca 1854 / 05  

Wenn es nicht so ernst für die Betroffenen wäre, könnte man darüber lachen: Wieder einmal musste die Telekom eine unrechtmäßig ausgesprochene Kündigung mit vorausgeschickter Kündigung zurücknehmen. Wieder einmal wurde einem Kollegen ein "Angebot" unterbreitet, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, was dieser natürlich ablehnte und mit einer Abmahnung und rechtswidrigen Kündigung dafür belohnt wurde. Wer das Protokoll aus Solidarität lesen möchte, klicke bitte hier.
Dreiseitiger Vertrag nichtig wegen widerrechtlicher Drohung  

Das Arbeitsgericht Berlin hat im Falle des Kollegen für Recht erkannt: Das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der DTAG besteht weiter. Der dreiseitige Vertrag (Neues Arbeitsverhältnis bei VTS bei gleichzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der DTAG) ist trotz Unterschrift von Anfang an als nichtig anzusehen, weil er nur auf Grund einer Drohung zustande gekommen ist und erfolgreich angefochten wurde. Eine in diesem Zusammenhang ausgesprochene Abmahnung muss demnach aus der Personalakte entfernt werden. Die DTAG hat Berufung eingelegt.Wer das vollständige Urteil lesen möchte, klicke bitte hier.
Weiterhin Hoffnung für Angestellte bei der Telekom  

Aktuell hat das Landes- Arbeitsgericht Köln in einer Berufungsverhandlung gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Bonn die Versetzung eines Mitarbeiters von der DTAG zur Vivento für unwirksam erklärt. Das AZ lautet: 7 (5) Sa 1584/05 LAG Köln; Schriftsatz liegt noch nicht vor.
Die Revision wurde allerdings zugelassen aufgrund der zur Zeit anhängigen Verfahren beim Bundes- Arbeitsgericht, in denen Ende Oktober 2006 Termin ansteht.
Neue Ethik?  

Wieder einmal musste die Abmahnung und die darauf folgende Kündigung eines unkündbaren Mitarbeiters der Deutschen Telekom AG zurückgenommen werden. Die vom Gericht vorgebrachte Formulierung: “Austausch eines Arbeitgebers, und sei es durch Vertragsübernahme (3-seitiger Vertrag) gegen den Willen des Arbeitnehmers?“ könnte auch in der Definition für den Begriff „Zwangsarbeit“ stehen. Das Protokoll der Kammerverhandlung ArbG Hannover 10 Ca 311/05 könnt Ihr Euch hier ansehen.

Unglaublich: Es sind immer noch weitere Verfahren in gleicher Sache anhängig.


Ethikrichtlinien sind nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen, wenn man sich daran nicht hält!
Mitarbeiter der DTAG helfen sich selbst!  

E-Mail Verbote, Content- Filter, Informationssperren... Im Konzern Deutsche Telekom AG werden zur Zeit verschärfte Regelungen zur Begrenzung der Kommunikation der Beschäftigten untereinander eingeführt. Um so mehr Bedeutung erlangt somit unser "Team-PSA"- Forum. Einige Hinweise und Erläuterungen dazu findet Ihr in diesem Beitrag.
Diskussion eröffnet: Executive Service - hyperaktiv?  

Wer Infos weitergeben, oder seine Meinung zu den aktuellen Aktivitäten des Vivento Executive Service weitergeben möchte, kann sich hier in die Diskussion einschalten. Aktuelle Ergänzung: Bericht eines Workshopteilnehmer: "...bis ich meinen Weg gefunden habe"
Weitere Ergänzung: Agenda Workshop 1 Bitte hier klicken.
Zum X-ten Male: Telekom muss Kündigung zurückziehen  

Keine Abmahnung, keine fristlose Kündigung wegen Nichtunterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages!
In einem Verfahren beim Arbeitsgericht Erfurt, Az.: 8 Ca 1855/05, konnte erreicht werden, dass die Deutsche Telekom AG an der fristlosen Kündigung nicht mehr festhält und auch die zuvor ausgesprochene Abmahnung aus der Personalakte entfernt. Wer das Protokoll der Gerichtsverhandlung lesen möchte, klicke bitte hier.
Arbeitsbedingungen für Telekommitarbeiter bei der BA / ARGE  

Nein, es geht nicht darum, dass sie die Arbeit nicht machen wollen - es geht um die Arbeitsbedingungen! Nur ein Faxgerät in einem Gebäude mit 4 Etagen und ca. 200 Beschäftigen. 250 "Fälle" pro Sachbearbeiter, statt der eingeplanten 140. Die Tarifkräfte aus dem Sozialamt und der BA, also die ausgebildeten und studierten Verwaltungs- Leute müssen aufgrund der niedrigeren wöchentlichen Arbeitszeit weniger Akten bearbeiten als die Aushilfskräfte. Ein Beispiel: Bremen, Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS). Zum Artikel bitte hier klicken.
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt: Versetzung rechtswidrig  

Wieder einmal hatte ein verdi gelotster Betriebsrat gehorsam der Versetzung eines Mitarbeiters in den Betrieb Vivento, der Transfergesellschaft der Deutsche Telekom AG zugestimmt. Wie das Landesarbeitsgericht bestätigte, fehlten schlicht die rationalisierungsbedingten Gründe! Wie leider üblich hatte der Betriebsrat es nicht einmal für nötig empfunden, der Versetzung zu widersprechen. Dem Kollege blieb wieder einmal nur die Möglichkeit mit seiner kompetenten Rechtsvertretung um sein Recht zu kämpfen. Wer die ausführliche Begründung des LAG Sachsen Anhalt 9 Sa 804/04 lesen möchte, oder ein laufendes Verfahren noch untermauern möchte, kann hier klicken.
VG Schleswig-Holstein 16 B 1/06  

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 09. Februar 2006, Gegenstand des Verfahrens waren Arbeitsaufträge gegenüber einem der Vivento zugeordneten Beamten, mit denen er angewiesen wurde, externe freie Arbeitsplätze zu recherchieren, diese in Übersichten zusammenzustellen und jeweils anzugeben, ob die Stellen für ihn in Frage kommen oder nicht. Ferner sollte er Kontakte ermitteln usw.. In einer Übersicht wurden ihm für jeden Tag entsprechende Aufträge erteilt, die er jeweils bis 12.00 Uhr erledigen sollte.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat diese Arbeitsaufträge im Wesentlichen für rechtswidrig erachtet. Von einem Beamten könne lediglich verlangt werden, dass er Bewerbungsunterlagen aktualisiert und ergänzt und auch eine Übersicht über seine Stärken und Schwächen fertigt. Ein Beamter könne allerdings nicht verpflichtet werden, im Internet oder in Zeitungen nach freien Stellen zu suchen und entsprechende Bewerbungsschreiben zu fertigen. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Zur frei zugänglichen Urteilsdatenbank geht es hier.
proT-in Bundesdelegiertenkonferenz 2006 brachte neue Impulse  

Am 04.03. trafen sich in Dortmund die 22 Delegierten der proT-in Regionalverwaltungen, um ihren satzungsgemäßen Aufgaben in diesem Gremium nachzukommen. Themenschwerpunkte waren die bevorstehenden Betriebsratswahlen und die zukünftige Ausrichtung der proT-in. Über die beschlossenen Satzungsänderungen bzw. Beratungsergebnisse werden alle Mitglieder der proT-in in der nächsten Zeit über die Regionalverwaltungen bzw. die üblichen Kommunikationskanäle informiert.
Derbe Ungleichbehandlung von Telekom Beamten  

34 Stunden bei der Telekom , neuerdings 41 Stunden in der Abordnung zur Bundesagentur für Arbeit. Wird die Bereitschaft sich neuen Aufgabe zu stellen jetzt bestraft? Infos zur Novellierung der Bundesarbeitszeitverordnung findet ihr hier. Im Team-PSA Forum und hier im Mitgliederforum hier im Mitgliederforum gibt es weitere Infos.
Stammtischtreffen der proT-in  

Bitte beachtet das stetig wachsende Angebot an "Stammtisch-" Treffen, die von den proT-in Regionalverbänden vor Ort angeboten werden. Mitglieder können die aktuellen Angebote hier einsehen.

Die nächsten Stammtischtreffen mit Rechtsanwälten findet z.B. in Paderborn, am Montag, 06.03. um 18.30 Uhr im Bürgerhaus Elsen, Bohlenweg 27 statt und in Düren - Arnoldsweiler, in der Arnoldusklause-Hotel auf der Arnoldusstr.50 am Mittwoch den 08.März 2006 ab 19:00 Uhr.

- dazu sind übrigens auch "Nichtmitglieder" herzlich eingeladen!

Anmeldungen erbeten für Paderborn an Claudia.Sonntag@proT-in.de und für Düren an Arno.Merkens@proT-in.de.

Aufgrund der überaus positiven Resonanz veranstaltet die Regionalverwaltung Südwestfalen am 07.03.2006 ab 18:00 Uhr wieder in Unna im Cafe Bistro im Park ein offenes Treffen. Anfragen dazu beantwortet gerne Gerhard.Moeller@proT-in.de.
Aktion "Hol Dir Dein Geld zurück!"  

Klagefristen beachten!Wer die Deutsche Telekom AG zur Nachzahlung der Lohnbestandteile aufgefordert hat, sollte nunmehr die Vorschrift des § 31 Abs. 4 Manteltarifvertrag beachten: Werden die Ansprüche beider Seiten aus dem Arbeitsverhältnis trotz Geltendmachung durch Bestreiten in Schriftform nicht erfüllt oder nur teilweise erfüllt, ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten Klage zu erheben. Wird keine Klage erhoben, verfallen die Ansprüche. Weitere Hinweise findet ihr hier.
Telekom zieht Kündigung und Abmahnung kleinlaut zurück  

Heutige Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bielefeld, wie schon X-mal die gleiche Nummer: Telekom mahnt einen Mitarbeiter ab, weil er nicht selbst kündigt und einen Arbeitsvertrag bei einer Tochterfirma unterschreibt. Nach der Ablehnung dieses "Angebotes" kündigt die Telekomm dem unkündbaren Mitarbeiter und bekommt vor dem Arbeitsgericht - wie immer - einen auf die Nase.

Empfehlung des betroffenen Kollegen an alle Telekom Mitarbeiter:

1. Rechtsschutzversicherung abschliessen
2. SOFORT gegen Unrechtmäßigkeiten angehen (z.B. Versetzung in die Vivento)
3. der proT-in beitreten
Aktion: HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!  

Aktion: HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!

Mehrerer Arbeitsgerichte haben festgestellt, dass das mit dem TV-Ratio eingeführte Vergütungssystem nicht ohne den Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. durch eine Änderungskündigung ohne weiteres auf bestehende Arbeitsverhältnisse angewendet werden darf. Die Gerichte stellte fest, dass der ERTV (Entgelt-Rahmen-Tarifvertrag) weiterhin auf die Arbeitsverhältnisse der Kläger anzuwenden sei.

Daraufhin sollte sich jeder betroffene Mitarbeiter der DTAG- Vivento überlegen, ob er nicht gegen die somit unrechtmäßige Lohnkürzung Einspruch erheben sollte.

Angesprochen sind alle gegenwärtigen und ehemaligen Transfermitarbeiter, denen z.B. auf Grund eines fehlenden Einsatzes ihr Arbeitsentgelt nicht zu 100% ausgezahlt wurde.

Weitere Hintergrundinformationen, und ein Musterschreiben zum Widerspruch findet Ihr hier. Die aktuellen Urteile zum Thema Vivento liegen im Öffentlichen Bereich unserer Homepage zum Downloaden bereit.
Unzulässige unterwertige Beschäftigung bei der DTAG  

Die Art und Weise wie die Deutsche Telekom AG den klagenden Beamten unterwertig beschäftigt hat ist unzulässig. Geklagt wurde u.a. gegen die Dauer und fehlenden Anstrengungen der DTAG, den Zustand der unterwertigen Beschäftigung zu beenden.
Der klagende Beamte hat jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten, insbesondere dann nicht, wenn dieser bereits anderweitig amtsangemessen besetzt wurde.

Man beachte auch die nun gerichtsbekannte Zahl der unterwertig beschäftigten Beamten und des daraus resultierenden Problems bei der Deutschen Telekom AG. Die Richterin des VG Oldenburg der 6. Kammer brachte in der mündlichen Verhandlung ihr Missfallen über die sich abzeichnende Klagewelle zum Ausdruck.

Eine Berufung nach § 124 a Abs. 1 VwGO wurde nicht zugelassen.
Zum Urteil bitte hier klicken.
Erfolgreiche Klageerhebung nach 20 Monaten in der Vivento.  

"Die Versetzung des Klägers in die Organisationseinheit Vivento ist nicht vom Direktionsrecht der Beklagten gedeckt."

Deutliche Kritik am TV-Ratio: "An einem angemessenen Interessenausgleich fehlt es, wenn tarifliche Regelungen dem Arbeitgeber -ohne jede Vorgabe- Einschränkungen bis hin zur Suspendierung des Arbeitsverhältnisses gestatten... Die Regelung des §1 TV Ratio wahrt diese Grenzen nicht. Sie stellt im Ergebnis den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht lediglich temporär, sondern endgültig in Frage."

"Dem Kläger ist es auch nicht zumutbar, ständig wechselnden Weisungspersonen zu unterliegen."

Zum vollständigen Urteilstext bitte hier klicken.
Verwaltungsgericht Oldenburg 6 A 4671/04  

Wieder einmal gerichtlich festgestellt:
Das Recht des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung bleibt auch bei einer Versetzung zu Vivento erhalten.

Wieder einmal peinlich:

Sowohl der Betriebsrat der Technischen Infrastruktur Niederlassung Nordwest als auch der Betriebsrat von Vivento haben der Versetzung der Klägerin vor Erlass der Versetzungsverfügung zugestimmt.

"Die Berufung wird nicht gemäß § 124 a Abs. 1 VwGO zugelassen..."

Zum Artikel bitte hier klicken.
Betriebsübergang von Teilen der T-Com nach DeTeImmo  

DeTeImmobilien soll demnächst exklusiver Dienstleister für das Facility Management werden
Verschiedene Dienstleistungen, die bisher von der T-Com usw. betreut wurden: Der Interne Service, Telefonzentralen, Empfangsservice, Postdienste... werden zukünftig unter dem Dach der DeTeImmobilien integriert. Neue Arbeitsverträge sollen vorgelegt werden. Zum Bericht bitte hier klicken.
Urteil Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 8Sa 727/04  

Leider erst jetzt vom LAG zugestellt: Die Versetzung des Kollegen in die Vivento ist unwirksam, weil die Voraussetzungen, wie z.B. Rationalisierungsgründe, nicht nachgwiesen werden konnten. Bitte hier klicken!
Brisante Themen  

"New Placement" - ein erster Fehlschlag
Zum Artikel bitte hier klicken.

Beurteilungen durch die Bundsagentur für Arbeit
Zum Artikel bitte hier klicken.
Feuerwerk: Erfolge vor dem Arbeitsgericht Lübeck  

Die Telekom - Vivento hatte unseren Kollegen, die nicht von sich aus ihr Arbeitsverhältnis auflösen wollten - Stichwort Dreiseitiger Vertrag - skrupellos gekündigt.

Jetzt hat sie auch vor dem Arbeitsgericht Lübeck klein beigeben.

D e r E r f o l g d i e s e r W o c h e :

5 x musste die Kündigung durch die Telekom zurückgenommen worden!

5 x muss die vorausgehende Abmahnung aus den Akten entfernt werden!

5 x müssen die Kollegen sofort wieder angemessen beschäftigt werden!

5 x müssen die Kollegen spätestens innerhalb von 2 Monaten wieder einen gleichwertigen Arbeitsplatz bei der Telekom erhalten!

2 x werden Lohneinbußen (85/15) zurückgezahlt

2 x erwarten wir gespannt die Urteile zum Thema "Rechtmäßigkeit des Bezahlungssystems in Vivento" (angekündigt für Ende November)
Versetzung nach Vivento unzulässig / Beschäftigungsanspruch  

Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 30.06.2005, wonach die Versetzung des Kollegen nach Vivento unzulässig ist und ein Anspruchauf auf - vorläufige - Weiterbeschäftigung besteht. Zum Download: Bitte hier klicken.
Bericht Arbeitsgericht Krefeld, Verhandlung 22.09.05  

Unser Prozessbeobachter berichtet über die Kündigungsschutzklage eines Kollegen, der ein Arbeitsplatzangebot bei VTS abgelehnt hatte. Die Telekom war mit 5 Vetretern anwesend. Bitte hier klicken.
Arbeitsgerichtsurteil vom 07.09.2005 liegt vor  

Zum Artikel Telekom unterliegt im Gerichtsstreit wegen Kündigung (VTS, TVRatio Anlage 8) liegt jetzt das Urteil in schriftlicher Form zum Download bereit. Bitte hier klicken.
Centerblock unten  

Update 14.09.: Urteil liegt bei der Klagevertreterin in Rekordzeit schon schriftlich vor. Zum Artikel bitte hier klicken.

Telekom unterliegt im Gerichtsstreit wegen Kündigung (VTS, TVRatio Anlage 8)

Heute (07.09.2005) fand ein erster Kammertermin in der Reihe von Kündigungsschutzklagen vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht statt.
Dem unkündbaren Kollege, der sogar mit einer Abmahnung aufgefordert wurde sein eigenes Arbeitsverhältnis aufzulösen, wurde skrupellos seitens der Telekom gekündigt, weil er dieser Aufforderung nicht nachkam. Er hat selbstverständlich direkt in der ersten Instanz Recht bekommen. Sobald uns das Protokoll, bzw. die Urteilsbegründung vorliegt, werden wir sie hier hinterlegen. Falls jemand für einen laufenden Prozess das Aktenzeichen benötigt, es lautet: 4Ca4501/05. Weitere Prozesse aus dieser Serie finden ab 22. September bis Ende Oktober statt.
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